Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Vorlesung und jetzt
wird es immer spannender, denn jetzt beginnen wir mit Dingen, die tatsächlich die Klausuren
im Kern betreffen. Schon in der letzten Stunde haben wir Dinge gemacht, die allerdings nicht so
häufig dran kommen, das Territorialitätsprinzip, wenn überhaupt wird es wahrscheinlich in diesem
Bereich sich abspielen oder im Bereich des Personalitätsprinzips und damit begrüße ich
alle die jetzt drin sind, können Sie mich denn gut hören? Frag ich mal, geben Sie mir doch mal ein
Zeichen mit dem grünen Haken, ob Sie mich gut hören können, damit ich da perfekt, also ich höre
von Herrn Trotter, dass alles perfekt ist, Sie können mich gut hören, super, dann können wir
eigentlich beginnen. Es gibt eine kleine Abänderung, ich werde in dem ersten Teil der heutigen Vorlesung
tatsächlich keine Fragen zulassen, also wenn Sie da Fragen stellen, dann würde die Herr Trotter
beantworten und nicht ich, das hängt damit zusammen, dass das, was wir jetzt in der ersten Hälfte
machen, noch nicht so wichtig ist, dass ich unbedingt da jetzt Fragen beantworten müsste,
aber im zweiten Teil dann, wenn es an die Handlungslehren geht, da werde ich wieder Fragen
zulassen. Gut, wir waren stehen geblieben, Sie können sich noch erinnern, Territorialitätsprinzip
als Grundsatz und dann die Ausnahme dazu, Flaggenprinzip, also auch auf Luftfahrtschiffen,
also auf Flugzeugen beispielsweise oder auf Schiffen kann das deutsche Strafrecht gelten,
insofern die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen. In dem Zusammenhang kam auch die Frage,
wie ist es denn mit Botschaften, ausländischen Botschaften, Antworten, das hat nichts mit
Territorialität zu tun, das ist also kein deutsches Staatsgebiet, man möchte das ja zunächst meinen,
aber das ist wirklich rein faktisch zu betrachten, diese deutsche Botschaft, die steht eben im
Ausland und damit ist es kein deutsches Staatsgebiet und genauso gilt umgekehrt, die Botschaften,
die auf unserem Territorium stehen, die ausländischen Botschaften, die sind dann deutsches Staatsgebiet,
aber da kann natürlich gelten, dass beim Diplomaten auch Immunität gegeben ist und aus
diesen Gründen vielleicht keine Strafverfolgung stattfinden kann hier in Deutschland, also das
sind aber dann andere Grundsätze, die wir hier nicht vertiefen wollen und das müssen sie auch
letztendlich nicht, das müssen sie nicht wissen. Wir waren stehen geblieben beim Personalitätsprinzip
und hier dem aktiven Personalitätsprinzip, das also anknüpft an die Staatsangehörigkeit des
Deutschen, deswegen aktives Personalitätsprinzip und da hatten wir das Beispiel am Schluss,
der deutsche A hat in Spanien ein Auto angefahren, kann er in Deutschland verurteilt werden, wenn er
danach davon gefahren ist. Also theoretisch könnte es sich natürlich nach § 5 ergeben,
aber da werden Sie nichts finden, da werden Sie in § 5 Auslandstaten, lesen Sie das mal mit
besonderem Inlandsbezug, letztendlich nichts finden, da sind schon andere Straftaten gemeint,
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, in der Nummer 3 haben wir da oder ich hatte Ihnen
auch gesagt, Nummer 8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also Missbrauch von Kindern auch
im Ausland wird da verfolgt, wenn ein Deutscher diese Straftat begangen hat und wieder zurückkehrt,
zum Beispiel aus Thailand, dann ist das möglich. Jenseits dessen haben wir aber auch ein allgemeines,
aktives Personalitätsprinzip in § 7 Absatz 2 Nummer 1 und wenn wir uns das nochmal anschauen,
für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am
Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter zur
Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist, so ist es hier formuliert und wie
ist es jetzt dann mit unserem Fall hier, der deutsche A hat in Spanien ein Auto angefahren,
er kann in Deutschland verurteilt werden, kann er in Deutschland verurteilt werden, wenn er danach
davon gefahren ist, das ist die Frage, Antwort, ja er kann verurteilt werden, sofern in Spanien
tatsächlich die Unfallflucht strafbar ist. Das kann ich Ihnen jetzt gar nicht sagen, ob die
Unfallflucht da strafbar ist, ich kann Ihnen nur etwas aus Italien sagen, da ist mir selbst etwas
passiert, ich war beim Skifahren in Italien und dann komme ich von meiner Hütte, gehe zu einem
Auto und was liegt da? Da liegt vor meinem Auto eigentlich mein Scheinwerfer. Ist mir also jemand
an das Auto hingefahren und hat meinen Scheinwerfer zerstört, keine Nachricht an meinem Auto, nichts.
Fahre ich zum Skilift und was steht da? Ein Auto auch ohne Scheinwerfer, allerdings hinten ohne
Scheinwerfer und ich hatte diese Plastikteile, die hatte ich aufgesammelt und eines dieser
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:35:44 Min
Aufnahmedatum
2020-11-16
Hochgeladen am
2020-11-16 22:19:12
Sprache
de-DE